Hygienekonzept


Hygieneschutzkonzept

für den Verein

TG Würzburg-Heidingsfeld v. 1861 e. V.

Stand: 18.03.2022

1. Präambel

Dieses Hygienekonzept regelt die einzuhaltenden Regeln für einen ordnungsgemäßen und
sicheren Spielbetrieb aller Erwachsenen- und Jugendteams.

Es stützt sich auf das „Rundschreiben zur Sportausübung gem. der 15. BayIfSMV“ und auf das
„Hygieneschutzkonzept für Sportvereine – Empfehlung“ vom BHV und wurde ergänzt bzw.
abgeändert, sodass die auch die Hygienevorgaben des Halleneigners Berücksichtigung finden.

Alle Sicherheits- und Hygieneregeln, die durch den deutschen Staat erlassen wurden, sind auch
ohne offizielle Nennung im folgenden Schriftstück bindend. Die Unterschreitung der allgemein
geltenden Sicherheits- und Hygieneregeln ist nicht gestattet.

Durch den Halleneigner können Sicherheits- und Hygieneregeln ergänzt und/oder verschärft
werden.

Den Anordnungen der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten.

2. Organisatorisches

Durch E-Mails-Verteilung, Aushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den
sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Aktiven sowie Zuschauer ausreichend informiert sind.

Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal,
Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und
geschult.

Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein
Platzverweis.

3. Sicherheits – und Hygieneregeln für Gastmannschaften und Schiedsrichter

Zutritt zur Spielstätte wird nach der 3G-Regel gewährt, d.h. Geimpfte, Genesene oder Getestete
dürfen die Halle betreten. Für die Einhaltung und Überprüfung der Vorschriften der 3G Regeln
zeigen sich die jeweiligen Offiziellen (Mannschaftsverantwortlichen) verantwortlich.
Im Falle einer aufgetretenen Infektion mit Covid hat eine sofortige Nachricht der Mannschaften zu
erfolgen.

Maskenpflicht für Sportler sowie Schiedsrichter ab Eintreten in das Sportzentrum bis zum Warm-
Up in der Sporthalle. Maskenpflicht ab Ende des Spiels bis zum Verlassen des Sportzentrums.
Bei Betreten der Halle werden Desinfektionsmittel bereitgestellt. Die Benutzung dieser ist für alle
Beteiligten optional.

Am Wettkampf dürfen nur Athleten teilnehmen, welche keine Krankheitssymptome vorweisen, in
den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder innerhalb der letzten
14 Tage in keinem Risikogebiet waren.

Die Benutzung der zugewiesenen Kabine erfolgt gemeinschaftlich als Team. Da hierbei der
Mindestabstand von 1,5 Metern voraussichtlich nicht eingehalten werden kann, besteht
Maskenpflicht in der Umkleide.

Schiedsrichter werden in einer eigenen Kabine untergebracht.

Die Gastmannschaft hat nur eine Kabine zur Verfügung. Hier gilt eine Maskenpflicht. Es besteht
nur eine Duschmöglichkeit (2 Duschköpfe).

Als Parkmöglichkeit für die Gastmannschaft und Schiedsrichter wird der Neubert-Parkplatz
festgelegt.

4. Sicherheits – und Hygieneregeln Zuschauer

Zuschauern wird der Zutritt nach 2G gewährt, d.h. Geimpfte oder Genesene dürfen die Halle
betreten.

Sämtliche Zuschauer werden durch Aushänge, Mitarbeiter, etc. auf die Einhaltung der geltenden
Hygieneschutzmaßnahmen hingewiesen. Bei Nicht-Einhaltung hat der Betreiber der Anlage bzw.
der Veranstalter die Möglichkeit, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Für Zuschauer gilt eine Maskenpflicht, diese besteht auch am Sitz-oder Stehplatz. Die Maske darf
lediglich zum Verzehr von Speisen und Getränken im vorgesehenen Bereich abgenommen
werden. Durch das ständige Tragen einer Maske entfällt der Mindestabstand von 1,5 Meter.

Sämtliche Zuschauer müssen beim erstmaligen betreten der Spielstätte an der Kasse einen
entsprechenden 2G-Nachweis vorzeigen.

Für Zuschauer stehen bei Betreten der Anlage und auch auf der Anlage verteilt ausreichend
Wasch- bzw. Desinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung.

5. Sicherheits – und Hygieneregeln Spielstätte

Die Desinfektion der Umkleiden (Heim- und Gast-Kabine) übernimmt das Heimmannschaft nach
Ende des Spiels. Reinigung der Bänke inkl. Haken, Türklinken und die Armaturen im
Sanitärbereich.

Da nur 4 Bänke vorhanden sind, werden bei Bedarf Stühle im Abstand von jeweils mind. 1,5
Metern neben die Auswechselbänke gestellt.

Die Mannschaftsbänke werden durch das Kampfgericht desinfiziert.

Zuständig für die Desinfektion des gesamten Zeitnehmertisches inklusive der technischen Geräte
(Notebook, Bedienpult Anzeige) ist das Kampfgericht.

6. Belüftung der Räumlichkeiten

Die Fenster in den Sporthallen sind während des Spielbetriebs geöffnet zu halten.

Sowohl vor dem Spielen, in der Halbzeitpause sowie danach ist zu lüften.

Die letzten Gruppen achten darauf, dass die Türen wieder geschlossen werden, damit die
Räumlichkeiten über Nacht nicht offen zugänglich sind.

In den Gängen und Foyers sind die Fenster offen zu lassen. Der Hausmeister wird sich um die
Schließung der Fenster kümmern, wenn er abends abschließt.

7. Bewirtung

Eine Bewirtung findet im Eingangsbereich der Spielstätte statt. Getränke und Nahrungsmittel
dürfen nicht am Sitz- oder Stehplatz in der Halle verzehrt werden. Für den Verzehr von Speißen
und Getränken darf die Maske abgenommen werden.

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Dieses Hygienekonzept ist gültig ab 18.03.2022.

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elektronisch unterschrieben:

Die Abteilungsleitung
(Jürgen Eigl, Armin Grammel, Florian Nöth)